Die kurze Antwort: Laufende Unterhaltsreinigung liegt bei 0,90 bis 1,80 Euro je Quadratmeter und Einsatz, der Stundensatz einer Reinigungskraft bei 25 bis 45 Euro, eine einmalige Grundreinigung bei 2 bis 5 Euro je Quadratmeter. Was du am Ende zahlst, hängt weniger von der Fläche ab als vom Turnus und davon, was genau im Leistungsverzeichnis steht.
| Leistung | Preis | Abrechnung |
|---|---|---|
| Unterhaltsreinigung (laufend) | 0,90 – 1,80 € | je m² und Einsatz |
| Reinigungskraft im Stundensatz | 25 – 45 € | je Stunde, inkl. Material |
| Grundreinigung (einmalig, intensiv) | 2,00 – 5,00 € | je m² |
| Fensterreinigung | 1,50 – 4,00 € | je Fensterflügel |
| Bauendreinigung nach Neubau oder Umbau | 3,00 – 8,00 € | je m² |
| Treppenhausreinigung Mehrfamilienhaus | 60 – 180 € | je Monat, je nach Größe und Turnus |
Das klingt zunächst falsch, ist aber die zentrale Stellschraube. Wer wöchentlich reinigen lässt, zahlt je Einsatz deutlich weniger als bei einem Einzelauftrag alle drei Monate — denn eine regelmäßig gepflegte Fläche ist in einem Bruchteil der Zeit sauber. Bei langen Abständen setzt sich Schmutz fest, und der Betrieb kalkuliert Grundreinigungsaufwand.
| Turnus | Preis je Einsatz | Einsätze im Monat | Monatlich |
|---|---|---|---|
| 2 × wöchentlich | ca. 175 € | rund 8,7 | ca. 1.520 € |
| 1 × wöchentlich | ca. 200 € | rund 4,3 | ca. 860 € |
| alle 14 Tage | ca. 250 € | rund 2,2 | ca. 550 € |
| 1 × monatlich | ca. 380 € | 1 | ca. 380 € |
Die Werte sind gerundete Beispiele auf Basis der Spannen oben. Was daran zählt: Der Preis je Einsatz steigt mit dem Abstand, weil die Fläche stärker verschmutzt ist. Wer selten reinigen lässt, spart nicht so viel, wie die Monatszahl suggeriert — und arbeitet in einer Umgebung, die zwischendurch unsauber ist.
Der häufigste Streitpunkt zwischen Auftraggeber und Reinigungsbetrieb lautet: „Das war doch mit drin." Ein sauberes Leistungsverzeichnis verhindert das. Es benennt für jede Fläche, was getan wird und wie oft:
Steht im Angebot nur „Reinigung nach Bedarf", ist es kein Angebot, sondern eine Absichtserklärung.
Privat gilt Reinigung als haushaltsnahe Dienstleistung: 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten mindern direkt die Steuerschuld, bis 4.000 Euro im Jahr. Gewerblich sind die Kosten in voller Höhe Betriebsausgabe. Voraussetzung privat: Rechnung mit ausgewiesenem Arbeitslohn und Zahlung per Überweisung.
Bei durchgehendem Bedarf ab etwa einer halben Stelle kann es günstiger sein. Dafür trägst du Lohnnebenkosten, Urlaubs- und Krankheitsvertretung, Material und Haftung selbst.
Der Betrieb über seine Betriebshaftpflicht. Deshalb solltest du sie dir vor Vertragsschluss zeigen lassen.
Für laufende Verträge meist innerhalb von zwei Wochen. Grund- und Bauendreinigungen brauchen mehr Vorlauf, besonders im Frühjahr und zum Jahresende.
Bei Stundensätzen üblicherweise ja. Bei Quadratmeterpreisen steht es im Angebot — nachfragen, wenn es fehlt.
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