Ein sauberes Treppenhaus ist Visitenkarte und Sicherheitsfrage zugleich. Viele Eigentümer und Hausverwaltungen geben die Treppenhausreinigung an einen Fachbetrieb, statt sie den Mietparteien im Wechsel zu überlassen.
Die Kosten der Treppenhausreinigung sind in der Regel umlagefähige Betriebskosten und lassen sich bei entsprechender Vereinbarung auf die Mieter verteilen (§ 2 BetrKV). Preislich richtet sich das nach Etagenzahl und Turnus — häufig ein fester Monatspreis pro Objekt. Hinweis: keine Rechtsberatung — die Umlagefähigkeit hängt vom Mietvertrag ab.
Üblich sind wöchentliche oder 14-tägige Intervalle, in stark frequentierten Häusern auch häufiger. Ein guter Betrieb stimmt den Rhythmus auf das Haus ab.